Die Arbeitsgemeinschaft Filmfestival, in der auch die INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele
Karlsruhe als Mitglied aktiv sind, ist der bundesweite Interessensverband der Filmfestivals in Deutschland. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für
Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden Filmkultur zu stärken und zu fördern. Filmfestivals sind Teil der Auswertungskette; sie
begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen
unterschiedlichen Facetten. Festivals setzen sich für eine plurale und gerechte Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen
der Filmfestivals Berücksichtigung finden. Die Filmfestivals orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
- Filmfestivals sind mehrtägige öffentliche Veranstaltungen, die jährlich oder zweijährigstattfinden. Sie zeichnen sich durch eine künstlerisch kuratorische Absicht und ein programmatisches
Profil aus. Sie sind Orte der Begegnung. Sie fördern Filmkultur und Filmschaffende. Die bestmögliche Projektion filmischer Arbeiten in Kinos oder kinoähnlichen Situationen ist Teil ihres
Selbstverständnisses. Die Filmfestivals dienen als Foren des Austauschs und der Meinungsbildung. Ausgeschlossen sind Festivals, die sich auf PR-, Image- oder Werbefilme konzentrieren, und
Festivals von Wirtschaftsunternehmen oder im Kontext von Messen ebenso wie reine Wettbewerbsveranstaltungen und Filmtouren.
- Diversität soll sich sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung widerspiegeln.
- Filmfestivals sollen inklusiv sein. Sie sollen allen gesellschaftlichen Gruppen ungeachtet physischer, kognitiver oder sozialer Barrieren die Teilnahme an Festivalveranstaltungen ermöglichen.
- Filmfestivals sollen faire Arbeitgebende sein und alle Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit angemessen bezahlen.
- Die Position der Festivalleitung soll öffentlich ausgeschrieben und nach einem klaren und transparenten Verfahren besetzt werden.
- Jurys sollen divers und unabhängig besetzt werden.
- Einreichmodalitäten müssen transparent und eindeutig sein – das gilt zum Beispiel für die Regularien und die zu gewinnenden Preise. Diese Informationen werden gut sichtbar auch über die
Festivalzeit hinaus auf der Website veröffentlicht. Eine Einreichung verpflichtet nicht zur Teilnahme. Die schriftliche Einladung ist durch die Rechteinhaber*in zu bestätigen.
- Festivals, die eine Einreichgebühr erheben, verpflichten sich, die eingereichten Filme zu sichten. Einreichgebühren müssen angemessen sein.
- Wird ein Film nicht angenommen, informieren die Festivals die Einreicher*innen. Die Form der Absage muss aus den Regularien ersichtlich sein.
- Die Filmfestivals verpflichten sich, Vertreter*innen der ausgewählten Filme kostenfreie Akkreditierungen zur Verfügung zu stellen. Optional sind je nach Bedeutung und Möglichkeit des
jeweiligen Festivals beispielsweise die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees.
- Das Festival lädt Filmemacher*innen ein, um den Austausch mit dem Publikum und die Vernetzung unter den Filmschaffenden zu fördern.
- Die übertragenen Aufführungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie die Verfügbarkeit in deren Filmmärkten. An die
Festivalteilnahme darf keine Überlassung von anderweitigen Auswertungsformen des Films gekoppelt werden (TV, Internet, Aufführungen jeglicher Art etc.), sofern die Rechteinhaber*innen nicht
ausdrücklich zugestimmt haben. Jedes Festival holt die Nutzungsrechte für Bild- und Filmmaterial für Presse- und Werbezwecke bei den Rechteinhaber*innen ein.
- Die Anzahl der Vorführungen im Festivalprogramm ist mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung zu klären.
- Das Festival zeigt den Film in dem mit den Rechteinhaber*innen rechtzeitig abgesprochenen Format. Das Festival sichert die bestmögliche Projektion zu und zeigt keine unfertigen oder als
Sichtungsmaterial gekennzeichneten Fassungen.
- Festivals verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten analogen und digitalen Filmkopien und Materialien. Sie respektieren die Interessen der Rechteinhaber*innen
und anderer Festivals.
- Die Filmfestivals kennzeichnen in ihren Publikationen die Urheberschaft der präsentierten Werke.
- Die Festivals händigen die Preise so schnell wie möglich an die Preisträger*innen aus und zahlen ihnen das Preisgeld in der Höhe aus, wie es in den Regularien im Katalog oder auf der Homepage
veröffentlicht wurde. Eventuell notwendige Steuerabzüge sind in den Regularien kenntlich zu machen.
- Zuschauerstatistiken sind nach transparenten Kriterien zu führen.