AGB für Filmeinreichungen

Auswahlverfahren

Die eingereichten Filme werden von unserem Programmkomitee ausgewählt. Sie entscheidet über die Teilnahme an den Wettbewerben sowie das restliche Festivalprogramm. Die im Wettbewerb aufgenommenen Filme werden verschiedenen Jurys bewertet und so die Preisträger gewählt. Ausgenommen davon ist der Publikumspreis, dieser wird direkt vor Ort vom Kinopublikum bestimmt.

Anforderungen

Die Filme sollten aus den Jahren 2019 bis 2023 sein. Rohschnittfassungen von Filmen, die 2024 fertig gestellt werden, können in Ausnahmefällen ebenfalls berücksichtigt werden, aus der Rohschnittfassung der Filme muss sich allerdings bereits deutlich die Endfassung abzeichnen können.

 

Es können sowohl Kurz- als auch Langfilme eingereicht werden.

 

Akzeptiert werden alle Inhalte und Genres (außer Werbe-, Image- und Experimentalfilme), sofern sie keine nach dem deutschen StGB verbotenen Darstellungen (z. B. Pornographie, exzessive Gewalt oder Volksverhetzung etc.) enthalten.

 

Die Filme dürfen bei Low-Budget-Produktionen 2.500 Euro pro Minute Laufzeit (Langfilme ab 60 Minuten bis ca. 250.000 Euro Gesamtbudget, Kurzfilme bis 30 Minuten bis ca. 50.000 Euro) und bei No-Budget-Produktionen 100 Euro pro Minute Laufzeit (Langfilme ab 60 Minuten bis ca. 10.000 Euro, Kurzfilme bis 30 Minuten bis ca. 2.500 Euro) gekostet haben. Neben den de facto-Produktionskosten werden hierbei auch Faktoren wie Drehmaterial, Infrastruktur (Produktionsfirma oder Hochschulproduktion) bei der Kategorisierung mit berücksichtigt.

Sichtungskopie, Vorführkopie

Sichtungskopie, Fotos/Standbilder und sonstige eingereichte Unterlagen verbleiben im Archiv des Festivals, sie werden nicht zurückgesendet.

 

Die Rückgabe des Vorführkopie-Datenträgers erfolgt nach der letzten Vorstellung gegen Quittung direkt an eine autorisierte Person oder durch Postsendung spätestens 1 Monat nach Festivalende an die vom Filmeinreicher genannte Rücksende-Adresse, weitere Versendungen sind leider nicht möglich.

 

Das Festival übernimmt ausschließlich die Kosten für die Weiterversendung der Vorführkopie. Die Wahl des Paketdienstes obliegt dem Festival.

 

Der Filmeinreicher hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Einsendung der Vorführkopie alle Portogebühren entrichtet sind. Filme, bei denen noch Portogebühren ausstehen, werden im Festivalbüro nicht angenommen.

 

Folgende Formate sind für die Filmeinreichung zulässig:

Sichtungskopie

Datenträger

Format

Downloadlink auf Videoserver

[Format der Vorführung]

Daten-DVD

USB Memory Stick

[Format der Vorführung]

Video-DVD

PAL

 

Vorführkopie

Datenträger

Format

Container

Codec

Datei per Downloadlink von Videoserver oder

Daten-DVD oder

Festplatte oder

USB Memory Stick

 

Video-Datei:


576i oder

720p oder

1080i oder

1080p

AVI oder


MOV oder MPEG

SD:

DVSD oder

MPEG-2 (präferiert)

HD:

H264 oder

AVCHD oder

DVCPRO-HD oder

Apple ProRes

Festplatte oder

USB Memory Stick

Video-Datei:

DCP / 2K / 4K

[div.]

JPEG

2000 oder

MPEG-2

 

Audio: 2.0 oder 5.1, 16/24 bit, bis 48 kHz

 

Bemerkungen:

 

  • Die Filmvorführung erfolgt über einen Kinoprojektor mit einer max. Auflösung von 2048 x 1080 Pixel.

 

  • Bei Untertiteln (Englisch UT bzw. Deutsche UT bei englischsprachigen Filmen) der Vorführkopien ist eine Safe Area zu beachten: unterste Zeile bei 10% der gesamten Bildhöhe. XML Untertitel sind in der Regel mit Schriftgröße 42, untere Zeile bei 10%, obere Zeile bei 16%. Idealerweise sollten die Untertitel als separate Datei angeliefert werden. Eingebrannte Untertitel sind aber ebenfalls möglich, sollte keine Untertitel-Datei vorhanden sein.
  • Die Vorführung von NTSC-Material erfolgt ohne Gewähr für Qualität und Farbtreue.
  • Falls keine qualitativ bessere Vorführkopie vorhanden ist, wird der Film vom Sichtungsmedium abgespielt.
  • Vorführkopien können auch digital über Dropbox, WeTransfer, ftp server u. ä. an das Festivalbüro geschickt werden. Die Downloadlinks und Passwörter bitte an die E-Mail-Adresse id-filmfest@filmboard-karlsruhe.de senden.

Einreichungsfristen

 

Es können nur Filmeinreichungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 30. November 2023 über Filmfreeway.com eingereicht worden sind.

 

Rechtliche Bestimmungen

Die Urheberrechte verbleiben bei den Filmemachern.

 

Die Filmeinreicher sichern zu, dass sie über alle Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verfügen, die für eine Filmaufführung notwendig sind.

 

Filme, die für das Festival eingereicht worden sind, können nicht zurückgezogen werden. Die Filmeinreicher stimmen mit ihrer Filmeinreichung einer Aufführung auf dem Festival zu.

 

Einsendungen und sonstige Materialien sind nicht versichert. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Beschädigungen oder Verluste.

 

Das Risiko des Transports des Filmdatenträgers trägt der Einsender. Der Veranstalter kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: „Nur für kulturelle Zwecke – keine kommerzielle Nutzung“.

 

Entscheidungen des Programmkomitees, der Festivaljury und Festivalleitung sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Das Festival ist berechtigt, von eingereichten Werken für Festivalwerbung im Rahmen einer nichtkommerziellen Ausleihe Filmausschnitte (bis 3 Minuten) und Bildmaterial für Internet, Presse, Radio und Fernsehen zur Verfügung zu stellen.

 

Filme, die in das Programm des Filmfestivals aufgenommen worden sind, werden honorarfrei vorgeführt.

 

Die Independent Days|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe lobt verschiedene Film Awards aus. Die Festivaljury behält sich bei allen Einreichungen vor, ob diese für einen der Awards nominiert werden. Die Awards sind jeweils mit Preisgeldern dotiert. Der Anspruch auf das Preisgeld besteht nur, wenn der Filmemacher oder ein Mitglied der Filmcrew persönlich an der Preisgala anwesend ist!

Hinweis: Wegen der Corona-Pandemie entfällt die persönliche Annahme des Preisgeldes.

 

Anerkennung der Ausschreibung und der Teilnahmebedingungen

Die Filmemacher erkennen mit der Anmeldung die Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen an.

Filme, die das Programmkomitee in die offizielle Auswahl des Festivals gewählt hat, können nicht mehr zurückgezogen werden.

Zugesandte DCPs werden mit einem Postservice unserer Wahl an die in FilmFreeway hinterlegte Adresse zurückgeschickt. Sollte eine Weitersendung an ein Festival nötig sein, bitten wir darum, uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Bitte beachtet, dass wir mit dem Abschicken der Sendung keinerlei Einfluss mehr auf diese haben.

Adressen für Filmeinreichungen

Für die Filmeinreichung gilt folgende Einsendeadresse:

 

Filmboard Karlsruhe e. V.

Stichwort „Independent Days|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe“

Alter Schlachthof 17c

76131 Karlsruhe

 

Vorführkopien müssen spätestens 4 Wochen vor Festivalbeginn im Festivalbüro vorliegen. Sollte die Vorführkopie zum Termin der Vorführung nicht vorhanden sein, wird die Sichtungskopie des Films vorgeführt.